Gebühren und Beiträge
Für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband Grund- und Verbrauchsgebühren
monatliche Grundgebühr
bis 4 m³/h | 48,00 €/Jahr |
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bis 10 m³/h | 77,00 €/Jahr |
bis 16 m³/h | 153,00 €/Jahr |
bis 25 m³/h | 238,00 €/Jahr |
bis 40 m³/h | 383,00 €/Jahr |
bis 63 m³/h | 614,00 €/Jahr |
bis 100 m³/h | 920,00 €/Jahr |
bis 250 m³/h | 2300,00 €/Jahr |
Verbrauchs- und Flächengebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten.
Verbrauchsgebühr: 2,39 € je m³
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte Grundstücke.
Beitragssatz:
1,10 € je m² Grundstücksfläche
5,04 € je m² Geschossfläche (Außenmaße)
Die Kosten für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse / Hausanschlüsse auf Privatgrund sind in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.
Bauwasser
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 4,78 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
- Wird Bauwasser pauschal abgegeben (ohne Wasserzähler), beträgt die Wassergebühr
- für ein Einfamilienhaus 55,00 €
- für ein Zweifamilienhaus 70,00 €
- für jede weitere Wohneinheit 15,00 €
Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich 7% MwSt.
Beitrags- und Gebührensatzung
Bitte beachten Sie beim Lesen der Rechtsvorschriften folgendes:
Die Änderung von Satzungen wurde, soweit dies sinnvoll erschien, zur besseren Lesbarkeit redaktionell in die „ursprünglichen Satzungen“ eingearbeitet. Rechtsmaßgeblich bleiben jedoch die ausgefertigten und öffentlich im Amtsblatt bekannt gemachten Satzungen mit ihren jeweiligen Änderungssatzungen. Hier können Sie die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung herunterladen.